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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - 3 StR 118/82   

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https://dejure.org/1982,495
BGH, 13.05.1982 - 3 StR 118/82 (https://dejure.org/1982,495)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - 3 StR 118/82 (https://dejure.org/1982,495)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - 3 StR 118/82 (https://dejure.org/1982,495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbares Führen eines Titels durch Inanspruchnehmen des Titels im privaten Bereich nur bei einer Gelegenheit und gegenüber einer Person - Auslegung der Merkmals "Führen" - Schutzrichtung des § 132a Strafgesetzbuch (StGB)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Strafbarkeit wegen Mißbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 132a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 61
  • NJW 1982, 2009
  • MDR 1982, 767
  • NStZ 1982, 464 (Ls.)
  • StV 1982, 572
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.08.1973 - 1 StR 173/73

    Vorliegen eines Gesamtvorsatzes zur Annahme eines fortgesetzten Betrugs - Betrug

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 118/82
    Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 173/73 - eine unbefugte Titelführung im Sinne des § 132 a StGB darin gesehen, daß sich der Angeklagte in einem mehrmonatigen Zeitraum bei verschiedenen Gelegenheiten mindestens gegenüber vier Privatpersonen unberechtigt als Professor ausgegeben hatte.
  • KG, 19.01.2007 - 1 Ss 111/06

    Amtsanmaßung und Titelmissbrauch: Strafbarkeit eines unzutreffenden Meldens am

    Für das Führen einer solchen Bezeichnung wird zusätzlich gefordert, dass es unter Umständen geschieht, die eine Gefährdung des durch die Strafvorschrift geschützten Rechtsguts als möglich erscheinen lassen (vgl. BGHSt 31, 61, 62; BayObLG …

    Anerkannt ist, dass § 132 a StGB die Allgemeinheit davor bewahren soll, dass einzelne von ihnen in dem Vertrauen, eine bestimmte Person habe eine bestimmte Stellung inne, für sich oder andere schädliche Handlungen vornehmen könnten (vgl. Bundestagsdrucksache 7/550, 361; BGHSt 31, 61, 62; OLG Dresden NJW 2000, 2519, 2520; OLG Köln NJW 2000, 1053, 1054; Thüringer OLG StraFO 1998, 131; OLG Saarbrücken NStZ 1992, 236; OLG Oldenburg NJW 1984, 2231, 2232; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 132 a Rdnr. 2; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, a.a.O., § 132 a Rdnr. 3; Geppert Jura 1986, 590, 594).

  • BGH, 03.05.2016 - 3 StR 449/15

    Volksverhetzung durch öffentliches Leugnen des Holocausts (Begriff des Leugnens;

    Demgemäß verlangt die Rechtsprechung, dass das Führen der Bezeichnung in einer Art und Weise und unter Umständen geschehen muss, die die in Schutz genommenen Interessen der Allgemeinheit irgendwie berühren können (BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1982 - 3 StR 118/82, BGHSt 31, 61, 62 f.; vom 17. November 2011 - 3 StR 203/11, NStZ 2012, 700).
  • BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche

    Die vom Landgericht getroffenen Feststellungen belegen insgesamt, dass sie sich in verschiedenen Zusammenhängen in der Öffentlichkeit in einer Weise und einem Ausmaß wahrheitswidrig als Rechtsanwältin (§ 132a Abs. 1 StGB) beziehungsweise Teil einer "Sozietät               " (§ 132a Abs. 2 StGB) ausgab, dass die Interessen der Allgemeinheit berührt sind (zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des "Führens" s. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1982 - 3 StR 118/82, BGHSt 31, 61, 62 f.; vom 17. November 2011 - 3 StR 203/11, NStZ 2012, 700; vom 3. Mai 2016 - 3 StR 449/15, BGHR StGB § 132a Abs. 1 Führen 1 Rn. 33 f.; LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 132a Rn. 59 ff. mwN).
  • OLG Jena, 27.11.2008 - 1 Ss 137/08

    Strafzumessung, Rechtsmittel

    Da es für ein Benutzen des Bundesadlers i.S.d. § 124 OWiG erforderlich ist, dass das entsprechende Dokument (hier Führerschein und Personalausweis) vorgeführt, vorgezeigt, ausgestellt oder abgedruckt wird, d.h. insbesondere nach außen in Erscheinung tritt (siehe Göhler/König, OWiG , 14. Aufl., § 124 Rn. 6; vgl. auch BGHSt 31, 61, 62), kommt im vorliegenden Verfahren als Beginn der Tatausführung das Vorzeigen des Ausweises gegenüber den ermittelnden Polizeibeamten in Betracht.
  • OLG München, 03.03.2010 - 5St RR (II) 39/10

    Missbrauch von Titeln: Verwendung des Begriffs "His Majesty Maharaja" als

    Den Tatbestand des § 132aStGB erfüllt zudem auch nicht jede unbefugte Inanspruchnahme eines Titels oder einer Amtsbezeichnung, sondern erforderlich ist ein Verwenden unter solchen Umständen, dass das durch § 132aStGB geschützte Rechtsgut gefährdet wird (BGH NJW 1982, 2009, 2010; BayObLGSt 1973, 72, 73; BayObLG NJW 1979, 2359; Fischer, aaO § 132a Rdn. 21; Cramer, aaO § 132a Rdn. 17; Krauß, aaO § 132a Rdn. 61; Hohmann, aaO § 132a Rdn. 25 m.w.N.).

    Die Tatbestandsmäßigkeit setzt nur voraus, dass die in der jeweiligen Bezeichnung zum Ausdruck kommende Amts-, Dienst- oder Berufseigenschaft in einer die geschützten Interessen der Allgemeinheit - nach Art, Intensität und Umständen der Verwendung - tangierenden Weise in Anspruch genommen wird (BGHSt 31, 61, 62; BayObLGSt 1973, 72, 73; BayObLGSt 1979, 99, 100; OLG Saarbrücken NStZ 1992, 236; OLG Stuttgart NJW 1969, 1777, 1778) und der Täter eine irgendwie geartete Einflussnahme erstrebt (Hohmann, aaO § 132a Rdn. 25).

  • OLG Dresden, 19.04.2000 - 1 Ss 592/99

    Amtsanmaßung; Mißbrauch; Titel; Berufsbezeichnung; Städtischer Amtsleiter;

    Geschützt werden also nicht die berechtigten Inhaber von Amtsbezeichnungen usw. wegen ihrer herausgehobenen Stellung, sondern die Allgemeinheit davor, dass Einzelne von ihnen im Vertrauen darauf, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Stellung hat, Handlungen vornehmen könnten, die für sie oder andere schädlich sein können (BGHSt 31, 61, 62; BGH NJW 1994, 808; StA Ulm RPfl. 1990, 108).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2007 - 2 Ss 294/06

    Begriff des Missbrauchs eines Titels bei Unterzeichnung mit dem Namen

    Ein Führen von Titeln und Bezeichnungen im Sinne des § 132 a Abs. 1 Nrn. 1-3 StGB erfordert eine sich gegenüber der Umwelt äußernde aktive (vgl. v. Bubnoff in LK, § 132 a Rdn. 21, 22; Rudolphi in SK-StGB, § 132 a Rdn. 12; Hohmann in Münchner Kommentar, § 132 a Rdn. 12) Inanspruchnahme des Titels für sich im sozialen Leben in einer Weise, durch welche die Interessen der Allgemeinheit tangiert werden (vgl. BGHSt 31, 61 ff).
  • LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20

    Tod nach Po-Vergrößerung: Schönheitschirurg verurteilt

    Da es ihm darauf ankam, dass die Besucher der Internetseite ihn als promovierten Akademiker wahrnahmen, er also den Titel im sozialen Leben aktiv für sich in Anspruch nahm (vgl. hierzu Fischer, StGB, 68. Auflage, § 132a Rn. 21) und das hiermit verbundene Auftreten als wissenschaftlich gesondert ausgewiesener Arzt auch die Interessen der Allgemeinheit berührt (vgl. BGH Beschluss vom 13. Mai 1982- 3 StR 118/82 - BGHSt 31, 61 [62]), hat er den Titel " geführt ".
  • OLG Jena, 15.12.1997 - 1 Ss 206/96

    Vertrauen in die wirkliche, mit der Berufsbezeichnung verknüpfte Funktion des

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  • BGH, 17.11.2011 - 3 StR 203/11

    Betrügerische Übertragung durch den Täter eines Versicherungsmissbrauchs

    Der Täter muss vielmehr Titel oder Berufsbezeichnung unter solchen Umständen verwenden, dass das durch § 132a StGB geschützte Rechtsgut gefährdet wird (BGH, Beschluss vom 13. Mai 1982 - 3 StR 118/82, BGHSt 31, 61).
  • AG Duisburg, 02.02.2009 - 46 L 197/04

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Zwangsverwalters durch das vorsätzliche

  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 WD 19.07

    Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot nach Ausscheiden aus dem Dienst; treues

  • BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93

    Unbefugte Titelführung - Betrug zu Lasten der Krankenkasse bei erschlichener

  • OLG Köln, 10.08.1999 - Ss 293/99

    "Erzbischof" - § 132a Abs. 3 StGB gewährt der römisch-katholischen Kirche

  • KG, 08.12.2008 - 1 Ss 455/08

    Missbrauch von Titeln: Verwendung der Bezeichnung "Ministerialrat" im

  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 46/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.11.1994 - 5 StR 552/94

    Revision - Anhörung des Angeklagten - Generalbundesanwalt - Einstellungsantrag -

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Rechtsprechung
   BGH, 07.09.1982 - 5 StR 557/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2349
BGH, 07.09.1982 - 5 StR 557/82 (https://dejure.org/1982,2349)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1982 - 5 StR 557/82 (https://dejure.org/1982,2349)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1982 - 5 StR 557/82 (https://dejure.org/1982,2349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tatbestand der Falschaussage im bürgerlichen Rechtsstreit - Bekundung von Tatsachen durch den Zeugen auf Fragen des Gerichts, außerhalb des durch den Beweisbeschluss festgelegten Beweisthemas

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 464
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.1973 - 2 StR 518/73

    Verstoß gegen die Wahrheitspflicht - Aussagepflicht einer über Mehrverkehr mit

    Auszug aus BGH, 07.09.1982 - 5 StR 557/82
    Der äußere Tatbestand der Falschaussage nach den §§ 153 ff StGB erfaßt nur solche Aussagen, die nach den Regeln des jeweiligen Prozesses den Gegenstand der Vernehmung des Zeugen und damit seine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage betreffen (BGHSt 1, 23, 24 [BGH 09.01.1951 - 4 StR 55/50]; 3, 221, 223; 25, 244, 246).

    Spontane Äußerungen, die diesen Rahmen überschreiten, fallen jedoch nur unter die Wahrheitspflicht, wenn sie auf nachträgliche Erweiterung des Beweisthemas durch den vernehmenden Richter hin bestätigt worden sind (BGHSt 25, 244, 246).

  • BGH, 09.01.1951 - 4 StR 55/50
    Auszug aus BGH, 07.09.1982 - 5 StR 557/82
    Der äußere Tatbestand der Falschaussage nach den §§ 153 ff StGB erfaßt nur solche Aussagen, die nach den Regeln des jeweiligen Prozesses den Gegenstand der Vernehmung des Zeugen und damit seine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage betreffen (BGHSt 1, 23, 24 [BGH 09.01.1951 - 4 StR 55/50]; 3, 221, 223; 25, 244, 246).
  • BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52
    Auszug aus BGH, 07.09.1982 - 5 StR 557/82
    Der äußere Tatbestand der Falschaussage nach den §§ 153 ff StGB erfaßt nur solche Aussagen, die nach den Regeln des jeweiligen Prozesses den Gegenstand der Vernehmung des Zeugen und damit seine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage betreffen (BGHSt 1, 23, 24 [BGH 09.01.1951 - 4 StR 55/50]; 3, 221, 223; 25, 244, 246).
  • AG Marburg, 25.07.2007 - 51 Ls 2 Js 9569/07
    Unabhängig davon erstreckt sich die Wahrheitspflicht innerhalb des Vernehmungsgegenstandes nicht nur auf entscheidungserhebliche Tatsachen; dabei ist zwischen Kern- und Nebenpunkten nicht zu unterscheiden (BGHSt 25, 244; BGH NStZ 1982, 464).
  • OLG Jena, 30.06.2008 - 1 Ss 9/08

    Strafzumessung

    Auch wenn das Vorliegen eines solchen Regelbeispiels eine Gesamtabwägung nicht überflüssig macht (Fischer, StGB , 55. Aufl., § 263 Rdnr. 129 m.w.N.), handelt es sich bei der Frage, ob ein besonders schwerer Fall anzunehmen ist, um eine dem Tatgericht obliegende Frage der Strafzumessung, in die einzugreifen dem Revisionsgericht nur in engen Grenzen gestattet ist ( BGH NStZ 1982, 464 [BGH 07.09.1982 - 5 StR 557/82] ).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.07.1982 - 4 StR 279/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1258
BGH, 29.07.1982 - 4 StR 279/82 (https://dejure.org/1982,1258)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1982 - 4 StR 279/82 (https://dejure.org/1982,1258)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1982 - 4 StR 279/82 (https://dejure.org/1982,1258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung des Protokolls einer polizeilichen Vernehmung zu Beweiszwecken - Verletzung der Aufklärungspflicht eines Gerichts wegen der Nichtanhörung eines zusätzlichen Sachverständigen - Töten eines Menschen zur Befriedigung des Geschlechtstriebes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs - Der Lustmörder

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2565
  • MDR 1982, 946
  • NStZ 1982, 464
  • StV 1983, 18
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 29.07.1982 - 4 StR 279/82
    Zum Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebs (im Anschluß an BGHSt 19, 101).

    Es umfaßt sowohl den sog. Lustmord, bei dem der Täter in der Tötungshandlung selbst sexuelle Befriedigung sucht, als auch den Fall, daß er tötet, um das Opfer geschlechtlich zu mißbrauchen (BGHSt 7, 353, 354 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 163/55]; 19, 101, 105).

    Hierbei ist es unerheblich, ob der Täter von vorneherein mit Tötungsvorsatz handelt oder ob er den Tötungsentschluß erst während der Tatausführung faßt; es ist ferner unwesentlich, in welchem Zeitpunkt der Tod des Opfers eintritt (BGHSt 19, 101; BGH, Urteil vom 6. März 1979 - 1 StR 348/78 - vgl. ferner Jähnke in LK, 10. Aufl., § 211 Rdn. 7).

  • BGH, 08.06.1955 - 3 StR 163/55

    Lustmord

    Auszug aus BGH, 29.07.1982 - 4 StR 279/82
    Es umfaßt sowohl den sog. Lustmord, bei dem der Täter in der Tötungshandlung selbst sexuelle Befriedigung sucht, als auch den Fall, daß er tötet, um das Opfer geschlechtlich zu mißbrauchen (BGHSt 7, 353, 354 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 163/55]; 19, 101, 105).
  • BGH, 06.03.1979 - 1 StR 348/78

    Ordnungsgemäße Besetzung einer Schwurgerichtskammer - Verletzung des

    Auszug aus BGH, 29.07.1982 - 4 StR 279/82
    Hierbei ist es unerheblich, ob der Täter von vorneherein mit Tötungsvorsatz handelt oder ob er den Tötungsentschluß erst während der Tatausführung faßt; es ist ferner unwesentlich, in welchem Zeitpunkt der Tod des Opfers eintritt (BGHSt 19, 101; BGH, Urteil vom 6. März 1979 - 1 StR 348/78 - vgl. ferner Jähnke in LK, 10. Aufl., § 211 Rdn. 7).
  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04

    "Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden

    Ob die erstrebte sexuelle Befriedigung erreicht wird, ist ohne Belang (BGH NStZ 1982, 464; vgl. auch: BGH NStZ 2001, 598, 599; OGHSt 2, 337, 339).

    Ebenso ist dieses Mordmerkmal bejaht worden, wenn der Tod des Opfers als Folge einer Vergewaltigung zumindest billigend in Kauf genommen wird (BGHSt 19, 101, 105; BGH NStZ-RR 2004, 8; BGH NStZ 1982, 464).

  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Um eine solche geht es dann, wenn der Täter die geschlechtliche Befriedigung in der Tötung des Opfers selbst sucht ("Lustmord"; vgl. dazu BGHSt 7, 353 ff.: 19, 101 ff.), aber auch dann, wenn der Täter tötet, um das Opfer geschlechtlich missbrauchen zu können, wobei es unwesentlich ist, wann der Tod eintritt (vgl. BGH, NJW 1982, 2565 f.).
  • LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11
    Um eine solche geht es dann, wenn der Täter die geschlechtliche Befriedigung in der Tötung des Opfers selbst sucht ("Lustmord"; vgl. dazu BGHSt 7, 353 ff.: 19, 101 ff.), aber auch dann, wenn der Täter tötet, um das Opfer geschlechtlich missbrauchen zu können, wobei es unwesentlich ist, wann der Tod eintritt (vgl. BGH, NJW 1982, 2565 f.).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung der Fall, wenn der Täter schon in der Tötungshandlung geschlechtliche Befriedigung sucht (vgl. BGH, Urteil vom 08.06.1955, Az. 3 StR 163/55; Urteil vom 17.09.1963, Az. 1 StR 301/63), wenn der Täter den Tod des Opfers als Folge der Gewaltanwendung bei oder nach der Erzwingung des Geschlechtsverkehrs anstrebt oder billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.1963, Az. 1 StR 301/63; Urteil vom 28.01.1992, Az. 5 StR 491/91) oder wenn der Täter das Opfer tötet, um seine Geschlechtslust an der Leiche zu befriedigen (vgl. BGH, Urteil vom 08.06.1955, Az. 3 StR 163/55; Urteil vom 29.07.1982, Az. 4 StR 279/82).

    Die Erfüllung des Mordmerkmals setzt voraus, dass der Täter im Augenblick des Tatentschlusses und der Tötungshandlung von sexuellen Motiven geleitet ist (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.1982, Az. 4 StR 279/82; Beschluss vom 10.05.2001, Az. 4 StR 52/01).

  • BGH, 10.05.2001 - 4 StR 52/01

    Mord; Zur Befriedigung des Geschlechtstriebes (Anlaß der sexuellen Erregung)

    "Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs tötet, wer das Töten als ein Mittel zur geschlechtlichen Befriedigung benützt, wer im Augenblick des Entschlusses zur Tötung und der Tötungshandlung von sexuellen Motiven geleitet ist (vgl. Senatsentscheidung NStZ 1982, 464 Nr. 7).
  • LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20

    Lebenslange Haft für Frauenmörder aus Rendsburg

    Das Gesetz verlangt lediglich ein Handeln mit der entsprechenden Zielrichtung, so dass die Tötung eines anderen Menschen letztlich bereits dann zur Befriedigung des Geschlechtstriebes begangen wird, wenn sie von sexuellen Motiven geleitet wird (vgl. BGHSt 7, 353 ff.; 19, 101 ff.; NJW 1982, 2565 f.).
  • BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86

    Sachverständigengutachten - Beweisaufnahme

    Unwesentlich ist ferner, in welchem Zeitpunkt dessen Tod eintritt (BGHSt 19, 101, 105; BGH NStZ 1982, 464; BGH, Urteil vom 6. März 1979 - 1 StR 348/78).
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 576/86

    Zweifel an der Richtigkeit einer höchstmögliche Blutalkoholkonzentration für die

    Daß der Angeklagte mit seinem Tun nicht auf den Tod des Opfers abzielte, also nur mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte, schließt das Vorliegen dieser Qualifikation nicht aus (BGHSt 19, 101, 105; BGH NStZ 1982, 464; BGH, Urteil vom 6. März 1979 - 1 StR 348/78; Urteil vom 30. November 1983 - 3 StR 421/83; s. ferner die Nachweise bei Eser NStZ 1981, 383, 384; 1983, 433, 435).
  • BGH, 13.01.1984 - 2 StR 808/83

    Verminderung des Hemmungsvermögens eines Angeklagten - Vorliegen von

    Nach den Feststellungen war der Angeklagte im Augenblick des Tatentschlusses und der Tötungshandlung von sexuellen Motiven geleitet, er beging die versuchte Tötung zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 279/82 = Strafverteidiger 1983, 18; BGHSt 19, 101, 105).
  • BGH, 30.11.1983 - 3 StR 421/83

    Bejahung eines bedingten Tötungsvorsatzes bei zweiminütiger Würgehandlung -

    Zwar ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Täter den Tötungsentschluß erst während der Tatausführung faßt (BGH MDR 1982, 946; BGH bei Holtz MDR 1982, 102).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1577
BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82 (https://dejure.org/1982,1577)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1982 - 1 StR 435/82 (https://dejure.org/1982,1577)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1982 - 1 StR 435/82 (https://dejure.org/1982,1577)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis der Strafhöhe zum Unrechtsgehalt der Tat und zum Ausmaß der Schuld des Angeklagten - Unterschreiten des dem Tatrichter eingeräumten Ermessensspielraums bei der Strafzumessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 464
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133; 27, 2, 3; BGH, Urteil vom 14. September 1977 - 3 StR 220/77 - bei Holtz MDR 1978, 109, 110; BGH, Urteile vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 und vom 22. Januar 1980 - 1 StR 753/79).

    Im Hinblick auf diesen Spielraum ist eine exakte Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGHSt 27, 2, 3).

  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133; 27, 2, 3; BGH, Urteil vom 14. September 1977 - 3 StR 220/77 - bei Holtz MDR 1978, 109, 110; BGH, Urteile vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 und vom 22. Januar 1980 - 1 StR 753/79).
  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133; 27, 2, 3; BGH, Urteil vom 14. September 1977 - 3 StR 220/77 - bei Holtz MDR 1978, 109, 110; BGH, Urteile vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 und vom 22. Januar 1980 - 1 StR 753/79).
  • BGH, 14.09.1977 - 3 StR 220/77

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Werbens für eine kriminelle Vereinigung in

    Auszug aus BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133; 27, 2, 3; BGH, Urteil vom 14. September 1977 - 3 StR 220/77 - bei Holtz MDR 1978, 109, 110; BGH, Urteile vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 und vom 22. Januar 1980 - 1 StR 753/79).
  • BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78

    Rüge wegen des Auftretens von mittelbaren statt der unmittelbaren Tatzeugen -

    Auszug aus BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133; 27, 2, 3; BGH, Urteil vom 14. September 1977 - 3 StR 220/77 - bei Holtz MDR 1978, 109, 110; BGH, Urteile vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 und vom 22. Januar 1980 - 1 StR 753/79).
  • BGH, 05.10.1976 - 1 StR 322/76

    Täuschung über das Risiko eines Vertragsschlusses - Vermögensgefährdung als

    Auszug aus BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82
    Bei der Frage, ob ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 266 Abs. 2 StGB anzunehmen ist, handelt es sich um eine dem Tatgericht obliegende Frage der Strafzumessung (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1976 - 1 StR 322/76 -).
  • BGH, 22.01.1980 - 1 StR 753/79

    Strafzumessung im Verhältnis zum Unrechtsgehalt der Tat, zum Ausmaß der Schuld

    Auszug aus BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133; 27, 2, 3; BGH, Urteil vom 14. September 1977 - 3 StR 220/77 - bei Holtz MDR 1978, 109, 110; BGH, Urteile vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 und vom 22. Januar 1980 - 1 StR 753/79).
  • BGH, 25.06.2003 - 1 StR 469/02

    BGH bestätigt Urteil wegen Untreue gegen eine Nachlaßverwalterin aus Karlsruhe

    Bei der Frage, ob ein besonders schwerer Fall i.S. des § 266 Abs. 2 StGB anzunehmen ist, handelt es sich um eine dem Tatgericht obliegende Frage der Strafzumessung, in die einzugreifen dem Revisionsgericht nur in engen Grenzen gestattet ist (BGH NStZ 1982, 464).
  • BGH, 21.02.2024 - 6 StR 541/23

    Verhängung der Mindeststrafe als schuldangemessen trotz der den Angeklagten

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts kommt nur in engen Grenzen in Betracht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 24. August 1982 - 1 StR 435/82, NStZ 1982, 464, 465; vom 27. Juli 1988 - 3 StR 273/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 3).
  • BGH, 05.10.2023 - 6 StR 299/22

    Verurteilung des früheren Oberbürgermeisters von Hannover im Strafausspruch

    Bei der Frage, ob ein besonders schwerer Fall anzunehmen ist, handelt es sich um eine dem Tatgericht obliegende Frage der Strafzumessung, in die einzugreifen dem Revisionsgericht nur in engen Grenzen gestattet ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 24. August 1982 - 1 StR 435/82, NStZ 1982, 464, 465; vom 25. Juni 2003 - 1 StR 469/02, NStZ-RR 2003, 297, 298).
  • BGH, 28.06.2022 - 6 StR 511/21

    Untreue (Strafzumessung: Gewerbsmäßigkeit, Entkräftung der Indizwirkung des

    Bei der Frage, ob ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 266 Abs. 2 StGB anzunehmen ist, handelt es sich um eine dem Tatgericht obliegende Frage der Strafzumessung, in die einzugreifen dem Revisionsgericht nur in engen Grenzen gestattet ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 24. August 1982 - 1 StR 435/82, NStZ 1982, 464, 465; vom 25. Juni 2003 - 1 StR 469/02, NStZ-RR 2003, 297, 298).
  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 797/96

    Annahme eines minder schweren Falles einer Betäubungsmittelstraftat wenn der

    Die Entscheidung ist daher zu respektieren, auch wenn hier eine andere Beurteilung vertretbar gewesen wäre (BGHSt 29, 319, 320; BGH NStZ 1982, 464, 465).
  • BGH, 24.08.1989 - 1 StR 329/89

    Beachtung der Tatsache, dass der Angeklagte den Beruf des Rechtsanwalts auf

    Zur Strafzumessung gehört auch die Beurteilung der Frage, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt (BGH NStZ 1982, 464/465).
  • BGH, 10.03.1998 - 1 StR 19/98

    Vorliegen eines minder schweren Falles der räuberischen Erpressung -

    Weist sie keinen Rechtsfehler auf, ist sie deshalb auch dann zu respektieren, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar näher gelegen hätte (BGH NStZ 1982, 464, 465).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1995 - 5 Ss 315/95
    Es darf in die Strafzumessung nur eingreifen, wenn die Strafzumessungsgründe in sich fehlerhaft sind, wenn der Tatrichter rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe soweit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Ermessensspielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Bemessung der Strafe eingeräumt ist (BGH NStZ 1982, 464, 465).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86

    Ermessen des Tatrichters im Rahmen der Strafzumessung bei Abwägung von

    Weist sie keinen Rechtsfehler auf, ist sie deshalb auch dann zu respektieren, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar näher gelegen hätte (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH NStZ 1982, 464, 465).
  • BGH, 16.05.1989 - 1 StR 146/89

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und schweren Raubes -

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn ein falscher Strafrahmen gewählt wurde, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht gelassen hat oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, löst, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (st. Rspr., vgl. z.B. BGHSt 29, 319, 320; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1 und Strafhöhe 1; BGH NStZ 1982, 464).
  • BGH, 29.10.1985 - 1 StR 470/85

    Voraussetzungen eines Nachteils im Sinne des Untreuetatbestandes

  • BGH, 12.06.1990 - 1 StR 206/90

    Strafzumessung bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung

  • BGH, 14.02.1989 - 1 StR 778/88

    Strafzumessung als Sache des Strafrichters - Beurteilung eines minder schweren

  • BGH, 28.02.1984 - 1 StR 795/83

    Möglichkeit des Eingreifens des Revisionsgerichts in die Strafzumessung des

  • BGH, 17.02.1987 - 1 StR 732/86

    Strafrahmenverschiebung als eine dem Tatgericht obliegende Entscheidung im Rahmen

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Rechtsprechung
   BGH, 02.06.1982 - 2 StR 758/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1243
BGH, 02.06.1982 - 2 StR 758/81 (https://dejure.org/1982,1243)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1982 - 2 StR 758/81 (https://dejure.org/1982,1243)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1982 - 2 StR 758/81 (https://dejure.org/1982,1243)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 80
  • NJW 1982, 2565
  • MDR 1982, 860
  • NStZ 1982, 464 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.1979 - 5 StR 34/79

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Vollrausches - Voraussetzungen für eine

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  • BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23

    Gerichtliche Anordnung der selbständigen Einziehung des durch oder für eine

    (3) Handelt der Angeklagte gemäß § 20 StGB ohne Schuld, erachtet es der Bundesgerichtshof ebenfalls als zulässig, die Einziehung neben dem Freispruch selbständig anzuordnen (vgl. BGH, Urteile vom 31. März 1954 - 6 StR 5/54, BGHSt 6, 62, 64; vom 17. November 1962 - 3 StR 49/62, BGHSt 18, 136, 138; LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 76a Rn. 45; SK-StGB/Wolters, 9. Aufl., § 76a Rn. 11; ferner - überdies im Fall des Freispruchs neben der Maßregel nach § 63 StGB - ohne nähere Begründung BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, juris Rn. 1, 16; vom 8. Mai 2019 - 5 StR 118/19, juris Rn. 1; zur Einziehung bei einer Rauschtat BGH, Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81, BGHSt 31, 80).
  • BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; selbständige Einziehung

    Hierfür spricht überdies, dass es etwa im subjektiven Verfahren ebenfalls möglich ist, neben dem Freispruch eines Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit eine Einziehungsentscheidung zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2019 - 5 StR 118/19, juris Rn. 1; vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, juris Rn. 1, 16; zur Einziehung bei einer Rauschtat BGH, Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81, BGHSt 31, 80; s. auch LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 76a Rn. 45; SK-StGB/Wolters, 9. Aufl., § 76a Rn. 11), ohne dass hierfür der Weg eines - bei Schuldunfähigkeit ebenfalls zur Verfügung stehenden - selbständigen Einziehungsverfahrens beschritten werden müsste.
  • BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21

    Voraussetzungen der Sicherungseinziehung

    a) Eine Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 1 StGB ist nur dann zulässig, wenn es sich bei den einzuziehenden Gegenständen um solche im Sinne des § 74 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB handelt (vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81, BGHSt 31, 80, 81; vom 11. September 1995 - 4 StR 314/95, NStZ-RR 1996, 100; Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, juris Rn. 15 ff.; vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 74b Rn. 7; MüKoStGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 74b Rn. 9), eine Einziehung nach § 74 StGB indes nicht in Betracht kommt, weil der Täter oder Teilnehmer ohne Schuld gehandelt hat (§ 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder die Gegenstände einem anderen als dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen (§ 74b Abs. 1 Nr. 2 StGB).
  • BGH, 25.09.1991 - 2 StR 399/91

    Tateinheit von Vollrausch und unerlaubtem Sprengstoffbesitz

    Der Einziehungsausspruch bleibt insoweit aufrechterhalten, als er sich auf die Schreckschußpistole und die zugehörigen fünf Patronen bezieht (vgl. BGHSt 31, 80).
  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 314/95

    Tötungsvorsatz - Nähere Begründung - Tiefe Degenstiche - Rumpf des Opfers -

    Die Einziehung ist aber dann statthaft, wenn die Voraussetzungen des § 74 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 StGB vorliegen (BGHSt 31, 80, 81).
  • BGH, 24.08.1982 - 5 StR 450/82

    Voraussetzung der Einziehung einer zur Rauschtat benutzten Tatwaffe bei

    Wie der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, in Ergänzung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1979, 1370; BGH, Beschluß vom 22. April 1976 - 2 StR 105/76 - bei Holtz MDR 1976, 812) entschieden hat, ist bei einer Verurteilung wegen Vollrausches die Einziehung der zur Rauschtat benutzten Tatwaffe zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 74 Abs. 3 StGB gegeben sind.
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